Ihr nehmt an dem Ideenwettbewerb „machen!2023“ teil.
Öffentlichkeitsarbeit
Nach der Jurysitzung werden alle Preisträgerinnen und Preisträger auf der Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland und der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt mit folgenden Angaben veröffentlicht: Name der Institution (z. B. Verein, Initiative), Titel und Ort des Projektes sowie Partner des Projektes.
Im Rahmen der Veranstaltung zur Preisverleihung werden im Auftrag des Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland und der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt Foto- und/oder Videoaufzeichnungen gemacht.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland und die Deutschen Stiftung für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt beabsichtigen, Foto- bzw. Videoaufzeichnungen zu Zwecken ihrer Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere zur Information der Allgemeinheit über den Wettbewerb und die Veranstaltung, zu nutzen, d. h. unter anderem diese im Internet und in der Wettbewerbsbroschüre zu veröffentlichen, einschließlich der Nutzung im Rahmen von sozialen Netzwerken und der dabei ggf. erforderlichen Einräumung von Nutzungsrechten an diese.
Wir weisen darauf hin, dass die sozialen Netzwerkdienste Daten entsprechend ihrer Datenverwendungsrichtlinien abspeichern und für geschäftliche Zwecke nutzen. Die Ausrichter des Wettbewerbs haben keinen Einfluss auf die Datenerhebung und deren weitere Verwendung durch die sozialen Netzwerke. Weitere Hinweise zum Datenschutz insbesondere hierzu erhaltet ihr hier.
Wir bitten euch um Einwilligung in die Veröffentlichung im Rahmen der beschriebenen Öffentlichkeitsarbeit. Die Einwilligung ist freiwillig, die Teilnahme am Wettbewerb ist nicht davon abhängig. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Da nach § 22 KunstUrhG Bildnisse von Personen grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen, bitten wir euch weiter um eine solche Einwilligung. Ohne eure Einwilligung können Foto- bzw. Videoaufnahmen, auf denen (auch) ihr abgebildet seid, nur dann genutzt werden, wenn auf diesen die Veranstaltung als solche abgebildet wird oder der Fokus auf Personen der Zeitgeschichte, z. B. dem Staatsminister, liegt.