Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise für den Ideenwettbewerb „machen!2024“

Mit Abgabe des Online-Bewerbungsformulars und der Zustimmung per Opt-In (Häkchen, das gesetzt werden muss) versichern die Teilnehmenden, dass sie diese Teilnahmebedingungen gelesen und verstanden haben und sie anerkennen.

Veranstalter

Der Ideenwettbewerb wird gemeinsam vom Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin und der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) durchgeführt. Weitere Informationen findet ihr im Impressum.

Formale Anforderungen

Die Einreichung des Wettbewerbsbeitrages muss über das Online-Bewerberportal www.machen-wettbewerb.de erfolgen. Dafür muss das Online-Formular vollständig ausgefüllt und fristgerecht bis zum 15.05.2024 abgesendet werden. Einreichungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, können im Wettbewerb nicht berücksichtigt werden.

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Unternehmen und andere Organisationen oder Jugendeinrichtungen, sofern diese gemeinnützig sind. Bewerben können sich ausschließlich Organisationen mit Sitz in den ostdeutschen Flächenländern (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen). Sie müssen am Projektort ansässig sein bzw. sich vor Ort bereits engagieren. Jede Organisation darf nur mit einer Projektidee teilnehmen.
Die eingereichte Projektidee muss gemeinwohlorientiert sein, den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern, junge Menschen einbinden oder die Errungenschaften der Friedlichen Revolution würdigen und damit einer der drei Wettbewerbskategorien zugeordnet werden können. Die Projektideen müssen in Städten und Gemeinden Ostdeutschlands mit weniger als 50.000 Einwohnern umgesetzt werden.

Teilnahmeausschluss

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen und Gruppen, deren Ziele oder Aktivitäten im Widerspruch zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland stehen oder die terroristische, volksverhetzende oder sonst rechtswidrige Ziele verfolgen. Der Ausschluss kann auch nachträglich erfolgen. Ein ausgezahltes Preisgeld wird in diesem Fall zurückgefordert.

Es werden darüber hinaus keine Beiträge angenommen mit diskriminierenden, rassistischen, fremdenfeindlichen oder beleidigenden Inhalten, oder die dem Geist des Wettbewerbs auf sonstige Weise widersprechen.

Verpflichtungen der Teilnehmenden

Mit der Einreichung der Projektidee versichern die Teilnehmenden die Richtigkeit der gemachten Angaben. Falsche Angaben führen zum Wettbewerbsausschluss. Der Ausschluss kann auch nachträglich erfolgen. Ein ausgezahltes Preisgeld wird in diesem Fall zurückgefordert.

Mit dem Upload erklären die Teilnehmenden, dass die eingereichten Ideenskizzen/Unterlagen von ihnen selbst stammen und frei von Rechten Dritter sind.

Benachrichtigung der Preisträgerinnen und Preisträger und Auszahlung der Preisgelder

Nach der Jurysitzung werden alle Teilnehmenden per E-Mail darüber informiert, ob sie zu den Preistragenden gehören. Mit dieser Mail erhalten alle Preistragenden ein Formular, in dem sie ihre Bankverbindung für die Auszahlung des Preisgeldes angeben müssen. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Ebenso erfolgt keine Auszahlung auf ein Konto außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die Auszahlung des Preisgeldes erfolgt nach der Preisverleihungsveranstaltung per Überweisung auf das Konto des Projektträgers.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Überprüfung der durch die Jury getroffenen Auswahl. Die Jury ist nicht verpflichtet, ihre getroffene Auswahl zu begründen.

Datenschutzhinweise

Um am Ideenwettbewerb teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, personenbezogene Daten der Teilnehmenden zu verarbeiten.

Die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden werden von den Veranstaltern, dem Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland und der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Lit. b, e) DSGVO i.V.m. § 3 BDSG im Rahmen behördlicher Aufgabenerfüllung gespeichert und ausschließlich für die Durchführung des Wettbewerbs „machen!“ genutzt.

Die Weitergabe der Daten an Dritte für andere als die oben genannten Zwecke findet nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Teilnehmenden statt. Wir informieren umfassend über den Datenschutz und ihre Rechte auf unserer Webseite: Datenschutzerklärung
Hinsichtlich der Preisträgerinnen und Preisträger werden die Teilnehmerdaten auch für die Berichterstattung über den Wettbewerb und die Preisträgerinnen und Preisträger desselben für die Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter, den Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland und die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt, genutzt sowie für zukünftige Kommunikation rund um den machen!-Wettbewerb. Auf die gesonderte Einwilligung zur Veröffentlichung wird hingewiesen.