Mit Abgabe des Online-Bewerbungsformulars und der Zustimmung per Opt-In (Häkchen, das gesetzt werden muss) versichern die Teilnehmenden, dass sie diese Teilnahmebedingungen gelesen und verstanden haben und sie anerkennen.
Veranstalter
Der Ideenwettbewerb wird gemeinsam vom Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin und der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) durchgeführt. Weitere Informationen findet ihr im Impressum.
Formale Anforderungen
Die Einreichung der Projektidee muss über das Online-Bewerberportal bewerbung.machen-wettbewerb.de erfolgen. Dafür muss das Online-Formular vollständig ausgefüllt und fristgerecht bis zum 15.05.2025 abgesendet werden. Einreichungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, können im Wettbewerb nicht berücksichtigt werden.
Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, wie z.B. Vereine, Stiftungen, Genossenschaften oder Unternehmen. Die Gemeinnützigkeit muss durch einen gültigen Feststellungsbescheid oder einen aktuellen Freistellungsbescheid (nicht älter als 5 Jahre) nachweisbar sein. Bewerben können sich ausschließlich gemeinnützige Organisationen mit Sitz in den ostdeutschen Flächenländern (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen). Sie müssen am Projektort ansässig sein bzw. dort vernetzt sein.
Nicht-rechtsfähige Initiativen können Projektideen in Kooperation mit einer gemeinnützigen Organisation einreichen.
Anforderungen an die Projektidee
Jede Organisation darf nur mit einer Projektidee teilnehmen. Ein und dieselbe Projektidee kann nicht von verschiedenen Organisationen eingereicht werden.
Die eingereichte Projektidee muss gemeinwohlorientiert sein, das Lebensumfeld attraktiver machen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern. Jede Projektidee muss einer der drei Wettbewerbskategorien zugeordnet werden können. Die Projektidee muss in einer ostdeutschen Gemeinde mit bis zu 50.000 Einwohnern umgesetzt werden.
Teilnahmeausschluss
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Privatpersonen, Initiativen, die nicht mit einer gemeinnützigen Organisation kooperieren, Interessengruppen, Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft, Stadtverwaltungen und Vereine in Gründung. Weiterhin von der Teilnahme ausgeschlossen sind Organisationen, deren Ziele oder Aktivitäten im Widerspruch zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland stehen oder die terroristische, volksverhetzende oder anderweitige rechtswidrige Ziele verfolgen. Der Ausschluss kann auch nachträglich erfolgen. Ein ausgezahltes Preisgeld wird in diesem Fall zurückgefordert.
Bewerbungen mit diskriminierenden, rassistischen, fremdenfeindlichen oder beleidigenden Inhalten, oder solchen, die dem Geist des Wettbewerbs auf sonstige Weise widersprechen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Verpflichtungen der Teilnehmenden
Mit der Einreichung der Projektidee versichern die Teilnehmenden die Richtigkeit der gemachten Angaben. Falsche Angaben führen zum Wettbewerbsausschluss. Der Ausschluss kann auch nachträglich erfolgen. Ein ausgezahltes Preisgeld wird in diesem Fall zurückgefordert.
Mit dem Upload erklären die Teilnehmenden, dass die eingereichten Ideenskizzen/Unterlagen von ihnen selbst stammen und frei von Rechten Dritter sind.
Benachrichtigung der Preisträgerinnen und Preisträger und Auszahlung der Preisgelder
Nach der Jurysitzung werden alle Teilnehmenden per E-Mail darüber informiert, ob sie zu den Preistragenden gehören. Alle Preistragenden erhalten ein Formular, in dem sie ihre Bankverbindung für die Auszahlung des Preisgeldes angeben müssen. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Ebenso erfolgt keine Auszahlung auf ein Konto außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Sofern es sich um eine nichts-rechtsfähige Initiative handelt, die eine Projektideen in Kooperation mit einer gemeinnützigen Organisation eingereicht hat, erfolgt die Auszahlung auf das Konto der gemeinnützigen Organisation.
Umsetzung der Projektidee
Ausgezeichnete Projektideen sollen möglichst innerhalb eines Jahres umgesetzt werden. Eine Erfolgskontrolle im Rahmen einer Online-Befragung wird ca. ein Jahr nach der Preisverleihung stattfinden. Mit der Auszahlung des Preisgeldes ist die Teilnahme an der Erfolgskontrolle verpflichtend.
Datenschutzhinweise
Um am Ideenwettbewerb teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, personenbezogene Daten der Teilnehmenden zu verarbeiten.
Die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden werden von den Veranstaltern, dem Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland und der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Lit. b, e) DSGVO i.V.m. § 3 BDSG im Rahmen behördlicher Aufgabenerfüllung gespeichert und ausschließlich für die Durchführung des Wettbewerbs „machen!“ genutzt.
Die Weitergabe der Daten an Dritte für andere als die oben genannten Zwecke findet nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Teilnehmenden statt. Wir informieren umfassend über den Datenschutz und ihre Rechte auf unserer Webseite: Datenschutzerklärung
Hinsichtlich der Preisträgerinnen und Preisträger werden die Teilnehmerdaten auch für die Berichterstattung über den Wettbewerb und die Preisträgerinnen und Preisträger desselben für die Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter, den Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland und die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt, genutzt sowie für zukünftige Kommunikation rund um den machen!-Wettbewerb. Auf die gesonderte Einwilligung zur Veröffentlichung bzw. zur Nutzung für die Öffentlichkeitsarbeit wird hingewiesen.